Aufgrund der Vorlage der Regierung von Unterfranken wird das Bauvorhaben als förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz anerkannt. Von den veranschlagten Kosten in Höhe von 150.000 € werden voraussichtlich 139.000 € förderfähig sein. Dies entspricht einem Fördersatz von rund 65 Prozent. Die Regierung von Unterfranken wird ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt zu leisten. Die Inaussichtstellung wird gegenstandslos, wenn mit der Bauausführung nicht spätestens bis Ende 2007 begonnen wird.